Übersetzungen Tschechisch / Deutsch | Beglaubigte Übersetzungen in Tschechien
Unsere Dienstleistungen werden am häufigsten von Rechtsanwälten und Firmen, die in der Tschechischen Republik geschäftstätig sind, genutzt. Wir liefern ihnen Übersetzungen, die zur Weitergabe an tschechische Behörden bestimmt sind.
Amtlich beglaubigte Übersetzungen in Tschechien
Für den Amtsbedarf ist in der Tschechischen Republik meistens eine Übersetzung von einem in Tschechien gerichtlich zertifizierten und vereidigten Dolmetscher erforderlich. Der Gerichtsdolmetscher wird vom Vorsitzenden des zuständigen Kreisgerichts ernannt. Er bescheinigt in der sog. Dolmetscherklausel die inhaltliche Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original.
Anderes Verfahren als in Liechtenstein
In Tschechien wird – im Unterschied zu Liechtenstein – die Übersetzung mit dem Original bzw. mit einer notariell beglaubigten Kopie des Originals und der Dolmetscherklausel untrennbar miteinander verbunden. Eine notariell beglaubigte Kopie kommt dort zum Einsatz, wo das Original nicht entwertet werden darf, was vor allem bei Zeugnissen, Diplomen, Heirats- und Geburtsurkunden wichtig ist.
Wie sieht eine amtliche Übersetzung in Tschechien aus?
Eine amtlich beglaubigte tschechische Übersetzung setzt sich aus drei Teilen zusammen, die durch eine dreifarbige Schnur in den tschechischen Nationalfarben zusammengebunden werden und so gegen Auseinandertrennung geschützt sind.
- Originaldokument bzw. dessen beglaubigte Kopie
- Übersetzung
- Dolmetscherklausel = Bestätigung des Gerichtsdolmetschers über die Korrektheit der Übersetzung
Notwendige Unterlagen
Für eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung ist das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie der zu übersetzenden Unterlagen erforderlich. Eine notariell beglaubigte Kopie kann eventuell auch von uns und einem tschechischen Notar erstellt werden.
Abwicklung per Post
Leider ist für eine beglaubigte Übersetzung die Zusendung von eingescannten Unterlagen per E-Mail nicht ausreichend – die Originaldokumente müssen uns daher per Post zugestellt werden.
Senden Sie uns bitte die Unterlagen per Einschreiben an folgende Adresse:
- CZAU.NET
- z.H. Mag. Pavel Mašarák
- Jakubská 1
- CZ-602 00 Brno
- Tschechische Republik
Wir senden Ihnen die Übersetzung sowie sämtliche von Ihnen erhaltene Unterlagen ebenfalls per Einschreiben zurück.
Preise und Zahlungsbedingungen
| Preis einer gerichtlich beglaubigten Übersetzung | 32 SFr. / Normseite |
|---|---|
| Notariell beglaubigte Kopie des Originals (wenn erforderlich) | 5 SFr. / Seite |
| Postspesen für eine Zusendung nach Liechtenstein | 15 SFr. |
Alle Preise sind exklusive 20% Mehrwertsteuer. 1 Normseite = 1,800 Anschläge = ca. 33 Normzeilen.
Stammkunden und Vertragskunden bieten wir tiefere Preissätze an. Der Gesamtpreis wird vorgängig per E-Mail oder Telefon vereinbart und bestätigt. Die Zahlung erfolgt auf Grundlage einer Rechnung auf unser Konto bei der Verwaltungs- und Privat-Bank (VP Bank) in Vaduz.
Fragen oder besondere Wünsche?
Wir beantworten Ihre Fragen jederzeit gerne. Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an.







