ÜBERSETZUNGSBÜRO FÜR TSCHECHISCH UND DEUTSCH

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Übersetzungen Tschechisch / Deutsch | Amtlich beglaubigte Übersetzungen in Tschechien

Unsere Dienstleistungen werden am häufigsten von Rechtsanwälten und Firmen, die in der Tschechischen Republik Investitionen tätigen oder geschäftstätig sind, genutzt. Wir liefern ihnen zeitgerecht perfekt übersetzte Dokumente, die zur Weitergabe an tschechische Behörden und Institutionen bestimmt sind.

Amtlich beglaubigte Übersetzungen in Tschechien

Für den Amtsbedarf ist in der Tschechischen Republik meistens eine Übersetzung von einem in Tschechien gerichtlich zertifizierten und vereidigten Dolmetscher erforderlich. Der Gerichtsdolmetscher wird vom Vorsitzenden des zuständigen Kreisgerichts ernannt. Er bescheinigt in der sog. Dolmetscherklausel die inhaltliche Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original.

Amtliche Übersetzungen in Tschechien: Anderes Verfahren als in den deutschsprachigen Ländern

In Tschechien wird – im Unterschied zu Deutschland – die Übersetzung mit dem Original bzw. mit einer notariell beglaubigten Kopie des Originals und der Dolmetscherklausel untrennbar miteinander verbunden. Eine notariell beglaubigte Kopie kommt dort zum Einsatz, wo das Original nicht entwertet werden darf, was vor allem bei Zeugnissen, Diplomen, Heirats- und Geburtsurkunden wichtig ist.

Wie sieht eine amtlich beglaubigte tschechische Übersetzung aus?

Eine amtlich beglaubigte tschechische Übersetzung setzt sich aus drei Teilen zusammen, die durch eine dreifarbige Schnur in den tschechischen Nationalfarben zusammengebunden werden und so gegen Auseinandertrennung geschützt sind.

  1. Originaldokument bzw. dessen beglaubigte Kopie
  2. Übersetzung
  3. Dolmetscherklausel = Bestätigung des Gerichtsdolmetschers über die Korrektheit der Übersetzung

Notwendige Unterlagen

Für eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung ist das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie der zu übersetzenden Unterlagen erforderlich. Eine notariell beglaubigte Kopie kann eventuell auch von uns und einem tschechischen Notar erstellt werden.

Abwicklung per Post

Leider ist für eine beglaubigte Übersetzung die Zusendung von eingescannten Unterlagen per E-Mail nicht ausreichend – die Originaldokumente müssen uns daher per Post zugestellt werden.

Senden Sie uns bitte die Unterlagen per Einschreiben an folgende Adresse:

Wir senden Ihnen die Übersetzung sowie sämtliche von Ihnen erhaltene Unterlagen ebenfalls per Einschreiben zurück.

Preise

Der Preis einer gerichtlich beglaubigten Übersetzung setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Preis der Übersetzung: gemäß unserem Kostenvoranschlag
  2. Beglaubigungsgebühr: 5,00 EUR/Seite
  3. Postspesen für eine Zusendung nach Deutschland: 12,00 EUR

Der Gesamtpreis wird vorgängig per E-Mail oder Telefon vereinbart und bestätigt.

Fragen oder besondere Wünsche?

Wir beantworten Ihre Fragen jederzeit gerne. Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

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